Sozialbestattung
Können die Angehörigen die Kosten nicht tragen, kann das Sozialamt sie übernehmen (§ 74 SGB XII).
Wie wir helfen
Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen nötig sind, und helfen beim Antrag. Bitte sprechen Sie uns an, bevor Kosten entstehen.
Hinweis
Über die Kostenübernahme entscheidet das Sozialamt.

Alle Leistungen
24 Stunden, 7 Tage die Woche
Wir sind für Sie da. Jederzeit.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns auf WhatsApp. Wir besprechen alles Weitere in Ruhe mit Ihnen, auch nachts und an Feiertagen.